"Ab 01.01.2023 gilt in Deutschland verpflichtend der Fachkundenachweis für die gewerbliche Anwendung von EMS-Training. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Person, die EMS-Training anwendet (i.d.R. ein Trainer oder Therapeut) über die erforderliche Fachkunde verfügt. Möchte ein Kunde EMS-Training ohne direkte Betreuung selbst durchführen (z.B. Outdoor oder auch mit einem gemieteten oder zur Verfügung gestelltem EMS-Gerät zuhause), so gilt dieser als Anwender und muss deshalb ebenfalls die Fachkunde nachweisen. Für Laien bedeutet das eine Ausbildung mit mehr als 100 Stunden Umfang!"
Quellen:
Verordnung zum Schutz vor schädlichen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr.4, ausgegeben zu Bonn am 05. Dezember 2018.
§4 (1) Der Betreiber einer Anlage muss sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, über die erforderliche Fachkunde nach den §§ 5, 6, 7, 8, 9 oder 11 verfügt.
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